Fossilverbrennungsmotorensteuergesetz
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand (1) Mit fossilen Brennstoffen betriebene Antriebe und Motoren unterliegt im Steuergebiet der Fossilverbrennungsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Fossilverbrennungsteuer.… Fossilverbrennungsmotorensteuergesetz