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Reinheitsgebot für Trinkwasser

Naturschutz

Reinheitsgebot für Trinkwasser

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist in Bayern in der Verfassung festgeschrieben. In der zur Zeit praktizierten Politik ist dies aber nicht gegeben.
Die bayerischen Piraten fordern eine konsequente Umsetzung dieses Verfassungszieles, denn Naturschutz ist überlebenswichtig. Bayern ist geprägt von einer Vielfalt an Landschaften. Diese müssen auch in Zukunft geschützt und erhalten bleiben.

Wir PIRATEN fordern deshalb die Aufstellung von Landschaftsschutzprogrammen,
wie dies bereits für die Alpen mit dem Alpenplan geschehen ist. Diese Programme dürfen aber nicht für kurzfristige wirtschaftliche Ziele, wie am Riedberger Horn, immer wieder geändert werden. Durch die Aufweichung des Anbindegebots im bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird die bayerische Kulturlandschaft weiter zerstückelt.

Wir PIRATEN fordern eine Abkehr von dieser unsere Heimat zerstörenden Politik.
Der Tier- und Pflanzenschutz ist nicht nur Aufgabe der Landwirtschaft, sondern betrifft uns alle.

Wir PIRATEN fordern deshalb bei der Stadtentwicklung und dem Ausbau von Verkehrswegen
existierende Biotope besser zu schützen. Städte sind heute für viele Tiere und Pflanzen Rückzugsräume. Deshalb müssen entsprechende Initiativen mehr staatliche Unterstützung bekommen. Die Ausweisung von Schutzgebieten darf nicht durch kurzfristige wirtschaftliche Überlegungen behindert werden.

Grundwasser, Fließgewässer, Seen und angrenzende Feuchtgebiete sollen wieder in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Dies wurde im Jahr 2000 mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Die Umsetzung in Bayern ist jedoch mangelhaft.

Wir PIRATEN fordern deshalb verstärkte Anstrengungen zur Renaturierung von Fließgewässern und Mooren, um Hochwasser zu vermeiden. Dies dient neben den Hochwasserschutz auch dem Schutz bedrohter Tier und Pflanzenarten. Die Strategie immer höherer Dämme ist gescheitert und wegen des Klimawandels nicht zielführend.
Dabei müssen die Eigentümer, die von Renaturierungen betroffen sind, natürlich angemessen entschädigt werden.

Die Sicherung der Trinkwasserversorgung ist für PIRATEN eine wichtige Aufgabe der
Daseinsvorsorge. Sie darf deshalb nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.
Die Gefährdung des Trinkwassers durch z.B. Nitrate oder hormonaktive Substanzen muss
unterbunden werden.