Gedanken zu einer pseudonymen Mitgliedschaft
Erstmal kurz den rechtlichen Sachverhalt wie ich dazu komme. § 35 Bundesdatenschutzgesetz sagt “ sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich“ und § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen der Abgabenordnung verlangt die Speicherung von Daten. Hierbei steht da unter anderem „sonstige Unterlagen, soweit … Weiterlesen