Vom Geist der Verfassung
Wie jeder aus Artikel 79 des Grundgesetzes von 1949 ersehen kann: „Artikel 79 (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. (2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. (3) Eine … Weiterlesen